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Legge sui servizi finanziari (LSerFi) - Versione tedesca

Legge sui servizi finanziari (LSerFi)

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Kundeninformationen
Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.  

Name und Adresse der Bank
Banca dello Stato del Cantone Ticino
Viale H. Guisan 5
6500 Bellinzona
+41 (0)91 803 71 11

Aufsichtsbehörde
Unsere Bank untersteht dem Gesetz über die Tessiner Kantonalbank sowie dem Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0) 31-327 91 00

Mediationsverfahren
Für Beschwerden gegen die Bank und wenn es nicht gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann der Schweizerische Bankenombudsman kontaktiert werden. Es handelt sich dabei um die für unsere Bank zuständige Ombudsstelle sowie um eine neutrale und unentgeltliche Informations- und Vermittlungsstelle.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

www.bankingombudsman.ch

Der Bankenombudsman wird in der Regel erst auf schriftliche Beschwerde der Kundin bzw. des Kunden und auf entsprechende Stellungnahme der Bank hin tätig.

Kundensegmentierung
Das FIDLEG verlangt eine Einteilung der Kundinnen und Kunden in folgende Segmente: Privatkundinnen und -kunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden.

Die Segmentierung richtet sich nach der individuellen finanziellen Situation der Kundin bzw. des Kunden und deren bzw. dessen Kenntnisstand, Erfahrung und Finanzkompetenz oder nach der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder dem Vorliegen einer professionellen Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen werden in der Regel als Privatkundinnen und -kunden eingestuft, während grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle Kunden gelten.

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde einen Antrag auf Änderung der ursprünglichen Einstufung als Privatkundin bzw. -kunde stellen. Sollten Sie eine solche Änderung wünschen, bitten wir Sie, sich an Ihren Kundenberater zu wenden.

Informationen über die Risiken
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, diese Risiken zu kennen und zu verstehen, bevor eine Finanzdienstleistung in Anspruch genommen wird.

Die neue SBVg-Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» enthält allgemeine Informationen zu den typischen Anlagedienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Sie sollten diese Informationen stets berücksichtigen, bevor Sie eine Anlagetätigkeit vornehmen. Ihr Kundenberater steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Die neue Broschüre über die Risiken ist auf unserer Website auf der Anlageberatungsseite (Consulenza agli investimenti) verfügbar oder kann in Papierform bei Ihrem Kundenberater angefordert werden.

Produktinformationen
Mit der Einführung des FIDLEG muss der Privatkundin bzw. dem Privatkunden bei der Empfehlung von Finanzinstrumenten, bei denen es sich nicht um Aktien oder Obligationen handelt, sofern vorhanden, ein Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden.
Das Basisinformationsblatt enthält vereinfachte Angaben zu den Merkmalen, Risiken und Kosten des Produkts und ermöglicht einen Vergleich der verschiedenen Finanzinstrumente. Basisinformationsblätter sowie vergleichbare Informationsblätter gemäss ausländischem Recht werden der Kundin oder dem Kunden zur Verfügung gestellt, wenn sie vom Ersteller geliefert werden. Auf Anfrage können die Dokumente in Papierform auch über Ihren Kundenberater bezogen werden.

Informationen über die Kosten
Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren sowohl von der BancaStato als auch von Dritten (z. B. Fondsmanagern) anfallen. Die aktuellen Preislisten sind im Prospekt «Wertpapiergeschäfte – Kundenbedingungen» publiziert.

Auf Anfrage erteilt Ihnen Ihr Kundenberater gerne detaillierte Auskünfte über die Kosten und Gebühren der von Ihnen getätigten Finanztransaktionen.